Wanderheim & Wanderjugendheim „In der Rausche“
63911 Klingenberg – OT Röllfeld

= Hüttenordnung =

Das Wanderheim wurde von den Vereinsmitgliedern durch freiwilligen Einsatz und großen finanziellen Aufwand erbaut. Der Wanderverein möchte das Wanderheim seinen Gästen, besonders den Wanderern und Jugendlichen, günstig zur Verfügung stellen. Dies ist aber nur möglich, wenn Sie durch Ihr Verhalten dazu beitragen, dass Räume und Einrichtungen schonend behandelt werden.

Informieren Sie bitte alle Teilnehmer über die Hüttenordnung.

  1. In den Schlafräumen ist das Rauchen, der Umgang mit offenem Feuer und das Schuheputzen strengstens verboten.
    • Die Schlafräume sind keine Aufenthaltsräume. Das Essen und Trinken ist im Sebstversorgerhaus nur im Aufenthaltsraum gestattet.
    • Das Betreten der Schlafräume ist nur mit Haus- oder Hüttenschuhen gestattet.
    • Die Schlaf-, Aufenthalts- und Waschräume sind täglich zu reinigen und zu lüften.
    • Für Übernachtungen sind unbedingt Schlafsäcke zu benutzen. Schlafsäcke bitte mitbringen.
    • Für die Speisen Getränke gilt die Selbstversorgung.
    • Die Selbstversorger-Küche ist einwandfrei in Ordnung zu halten. Geschirr und Töpfe sind nach Mahlzeiten sofort zu reinigen. Geschirrtücher bitte mitbringen.
    • Abfälle bitte möglichst selbst entsorgen. Für Abfallentsorgung (sortiert) wird eine Gebühr berechnet. Um die immer größer werdenden Müllprobleme zu verringern, bitte alle mitgebrachten Kartonagen, bzw. Verpackungen unbedingt wieder mit zurücknehmen. Sonstiges Leergut (Glas) bitte in den Glascontainer in der Langgasse (am Fußweg zum Wanderheim) geben.
    • Offenes Feuer ist auf Grund der forstwirtschaftlichen Bestimmungen polizeilich verboten (Waldbrandgefahr).
    • Es besteht die Möglichkeit auf einer Allwetter-Tischtennisplatte zu spielen. Tennisbälle und Schläger bitte mitbringen!
    • Für Jugendliche gilt das Bundesjugendschutzgesetz.
    • Verursachte Schäden sind dem Hüttenwirt zu melden und müssen ersetzt werden. Die Aufsichtspersonen sind verantwortlich.
    • Die Anordnungen des Hüttenwartes sind zu befolgen.
    • Bitte verlassen Sie das Haus und die Außenanlage so, wie Sie sie anzutreffen wünschen.

    Danke für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis!

    Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Stunden in unserem Wanderheim !